Kosten
Kostenübernahme Psychotherapie
Gesetzliche Krankenkassen
Grundsätzlich ist Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern eine psychische oder psychosomatische Störung vorliegt. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und ob sich eine ambulante Therapie in Ihrem Fall eignet, besprechen wir im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie in den sich daran ggf. anschließenden probatorischen Sitzungen. Hierfür ist keine ärztliche Überweisung notwendig. Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Für Sie entstehen keine Kosten.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können wir im Rahmen der probatorischen Sitzungen gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse für eine Kurzzeittherapie mit zunächst 12 bzw. 24 Therapiesitzungen oder für eine Langzeittherapie mit 60 Therapiesitzungen stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Verlängerungen dieser Kontingente möglich. In einigen Fällen kann auch eine genehmigungsfreie Akutbehandlung in Betracht kommen.
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen meistens übernommen. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind.
Innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Antragsformulare können sich je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden. Sie erhalten die Antragsformulare direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Alle von mir erbrachten Leistungen (z. B. Erstgespräch, probatorische Sitzungen, psychologische Testungen, psychotherapeutische Sitzungen) stelle ich in Rechnung. Sie erhalten diese von mir in einem monatlichen Rhythmus. Diese können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und bei Zusage der Kostenübernahme erstatten lassen. Wichtig: Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt dabei unabhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten (GOP). Eine Übersicht über die darin aufgeführten Leistungen und deren Vergütung erhalten Sie hier (Stand: April 2020).
Beihilfe für Verbeamtete
Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden von der Beihilfe meistens übernommen. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wenn Sie dies wünschen, unterstütze ich Sie gern bei der Antragsstellung. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenversicherung (siehe oben) übernimmt sie nach Bewilligung des Antrags die Behandlungskosten.
Heilfürsorge
Falls Sie einer Berufsgruppe angehören, die einen Anspruch auf Heilfürsorge hat, z. B. als aktive Soldatin bzw. aktiver Soldat, dann ist die Heilfürsorge für Ihre Behandlung und Ihre Behandlungskosten zuständig. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Truppenärztin bzw. Ihren Truppenarzt, um ggf. eine Überweisung zu erhalten.
Selbstzahlerinnen bzw. Selbstzahler
Falls Sie die Kosten für eine abulante Psychotherapie selbst übernehmen möchten, kann ich Ihnen auf Basis eines individuellen Therapieplans eine Übersicht über die voraussichtlich benötigte Anzahl an Sitzungen und ggf. weiteren therapeutischen Leistungen erstellen. Alle von mir erbrachten Leistungen (z.B. Erstgespräch, probatorische Sitzungen, psychologische Testungen, psychotherapeutische Sitzungen) stelle ich in Rechnung. Sie erhalten diese von mir in einem monatlichen Rhythmus. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten (GOP). Eine Übersicht über die darin aufgeführten Leistungen und deren Vergütung erhalten Sie hier (Stand: April 2020).